Was kennzeichnet eine BU Versicherung?
Im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann die Begutachtung eines Sachverständigen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ergeben. Bei einem Kraftfahrer beispielsweise ist ein Rückenleiden oder ein Bandscheibenproblem ein Grund, den Beruf aufzugeben. Für Soldaten kann der Verlust eines Fingergelenks bereits ein Grund sein, aufzuhören. Ein Hörsturz macht unter Umständen einen Berufsmusiker berufsunfähigunfähig. Eine anstehende Berufsunfähigkeit, bzw. der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente bringt zwangsläufig die Kündigung des Arbeitsplatzes mit sich. Für viele Menschen ist diese Situation Existenz gefährdend, insbesondere für Freiberufler und Selbstständige. Für Angestellte ist die Situation seit der Rentenreform 2001 ebenfalls nicht mehr so rosig. Die vor der Reform gültige BU-Versicherung hat eine neue Definition erfahren, die die Leistungsansprüche für die meisten Menschen reduziert. Die Berechnung der so genannten neuen Erwerbsminderungsrente erfolgt nach anderen Kriterien.
Eine Berufsunfähigkeits-Rente erhält nur noch derjenige, der nicht oder nur teilweise erwerbsfähig ist. Vollen Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben nur noch zum Stichtag 1.1.2001 die über 40-jährigen. Wer noch 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungs-Rente. In voller Höhe wird die Erwerbsminderungsrente nur dann gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit geringer als 3 Stunden pro Tag ist. Ist eine Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden gegeben, wird die Rente zu 50 % gewährt. Ergibt eine Prüfung, dass eine Möglichkeit besteht, in einem anderen als dem erlernten Beruf zu arbeiten, wird der Rentenanspruchsteller unter Umständen sogar ohne Rentenanspruch in die Arbeitslosigkeit entlassen. Es finden sich mittlerweile genügend Urteile zu Klagen, die von Anspruchstellern angestrengt, aber in der Mehrzahl zu ihren Ungunsten entschieden wurden.
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