Der Rechtsschutz in der KFZ Versicherung
Wer mit einem Versicherer einen Vertrag über eine KFZ Versicherung abschließt, genießt im Rahmen der Haftpflichtversicherung einen so genannten passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Namen des Versicherten auch ungerechtfertigte Forderungen abwehrt. Dazu werden auch alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel von der KFZ Versicherung genutzt. Schaut man genauer auf die Noten, stellt man fest, dass das keine unentgeltliche Dienstleistung für die Versicherten ist, sondern die Gesellschaft hier ein gesundes Eigeninteresse hat. Das gilt vor allem dann, wenn es um besonders hohe Schadenssummen geht, die die Versicherung selbst über die erhöhten Beiträge im Rahmen einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse nicht wieder einfahren kann. Dazu können verschiedene Wege gegangen werden. Einer wäre, der KFZ Versicherung eine Vollmacht zu erteilen, die sie dazu berechtigt, alle rechtlichen Schritte auch im Namen des Versicherten durchzuführen. Gängiger ist es, dass die Versicherten selbst einen Rechtsanwalt einschalten, der entsprechende Klagen bei Gericht einreicht. Dann erteilt die KFZ Versicherung bei Vertrauen in den beauftragten Anwalt dem Anwalt eine Vollmacht, dass er die Interessen der Versicherung gleich mit wahrnehmen soll. Im Rechtsdeutsch heißt das, die Versicherung tritt in den Prozessen als Nebenkläger auf. Damit sichert sie auch für sich die vom Versicherten in den jeweiligen Verfahren erstrittenen Rechte. Wenn die Gesellschaft der festen Überzeugung ist, dass man mit einem Sieg aus der Verhandlung geht, dann erklärt sie sich in vielen Fällen auch bereit, die Kosten für den Anwalt und die Klageeinreichung zu übernehmen, weil sie dann weiß, dass sie sich die vorgeschossenen Gelder bei der Gegenpartei wieder holen kann.
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