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Die 1 Euro GmbH

Ziel des deutschen Bundestages ist es den Gündern eines Unternehmens dieses zu erleichtern. Die angestrebte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte mit einem Grundeinsatz von einem Euro umsetzbar sein. Bislang war Voraussetzung für eine GmbH-Gründung ein Gundkapital von insgesamt 25.000 Euro. Wie eine Zeitung informierte besteht ein Konsenz in der Bundesregierung und eine entsprechende Reform soll im Kabinett verabschiedet werden. Die in Deutschland oft verwandte Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegenüber der britischen Limited attraktiver gemacht werden. Der Grund für den Entschluss das Firmenkapital auf einen Euro zu ändern ist der der Abbau der Unternehmensgründungen. Durch die Reformierung des GmbH-Gesetzes will die Regierung dem schlechten Trend verbessern. Ergänzend zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Stammkapital von einem Euro gibt es ab ersten Januar 2008 die Möglichkeit eine Gründung einer Selbstständigkeit in Form der betreffenden von der Haftung beschränkten 1 Euro Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchzuführen. Die Gründung der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll vielversprechender gestaltet werden. Die Grundlagen für die neue Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) sind im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgeschrieben. Der offzielle Name dafür ist “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Besonderes Merkmal der neuen Unternehmensform ist, weil die Anteile an einer Gesellschaft können ab 1′nem € fragmentiert werden. Die Mustersatzung kann ohne durch einen Notar beglaubigt verwendet werden. Durch das und dem gestatteten Eintrag in das Register der Handelskammer könnte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer in kürzester Zeit erreicht werden. Die Stammeinlage ist in bar auf einmal zu zahlen, es bedarf nicht der sog. Sacheinlagen. Die Anzahl der Mitwirkenden ist auf drei beschränkt, dazu sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gesellschafter in der Firmenliste eingeschrieben. Als Sicherheit sind auf ein Viertel des Gewinnes eines Jahres zurückzulegen, bis solange ein Grundkapital in Höhe von 10.000 Euro erreicht ist. Das ist auch das Stammkapital der üblichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auftreten muss die Firma mit dem Zusatz UG. Die Abkürzung UG könnte sich jedoch auch als nachteilig erweisen, dieses offeriert dem Vertragspartner, welcher sich mit Abkürzungen auskennt, dass dieser Mini-GmbH dieses Kapitalstamm fehlt. Ansonsten untersteht die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) den selben Beschränkungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der absoluten Kontrolle seitens der Finanzbehörden, auf der anderen Seite bringt die Mini-GmbH auch Vorzüge für Gründer einer Existenz. Es ist nicht nur für die deutsche Regierung von Vorteil, falls dank die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Firmen nach Großbritannien, mit der Rechtsform Limited, gleichfalls die Amoral hinsichlich von „Briefkastenfirmen” eingedämmt wird. Hinzu kommt, dass der der Gesellschaftsführer, keinen Firmensitz in England mehr vorweisen muss und der der englische Briefwechsel mit den englischen Finanzverwaltung nicht mehr bewältigt werden muss. Ein weiterer Vorteil für künftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie keine Angst davor haben müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Sowohl Unternehmen als auch Kunden werden künftig nur Vorteile haben von der Unternehmergesellschaft.

Ralph Schuenemann

Ralph.Schuenemann@googlemail.com

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