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Abmahnung Kosten

In den letzten Jahren hat sich die Abmahnung zu einem wichtigen Berufszweig und Einnahmequelle von Anwälten und Abmahninstituten ausgeweitet. Abmahnung gibt es Verschiedene und auch aus verschiedenen Gründen.
Die häufigste Abmahnung wird im Internet fällig.

Gründe für Abmahnung:

1. Fehlendes Impressum auf einer privaten Homepage, die Werbung wie Google u.ä. eingebunden hat.
Begründung: Durch die Einnahme von Geldern aus der Werbung kann eine private Homepage einer Gewerblichen gleichgestellt werden.

2. Wenn gewerblich Waren und Dienstleistungen im Internet angeboten werden, muss immer eine Widerrufs- sowie Umtauschrecht, sowie bei Geräten eine Garantie mit eingebunden werden. Was gewerblicher Verkauf ist und was nicht, regelt eine andere Stelle.

3. Names- und Urheberrecht.
Alle Namen der grossen Unternehmen sind patentrechtlich sowie namensrechtlich geschützt.
Bei Beschreibungen in einer Broschüre oder auf fremden Internetseiten besteht das Urheberrecht, auch wenn dies nicht ausdrücklich mit dem Satz: „Urheberrechtlich geschützt“ versehen ist.
Sollte man Teile der texte benötigen, sollte man den Urheber ansprechen und um Erlaubnis fragen

Die Kosten der Abmahnungen erfolgen in der Höhe des geschätzten Schadens des Klägers.
Die kann recht unterschiedlich sein und von 70,00 Euro bis zum mehreren 100.000,– Euro gehen.

Schützen vor einer Abmahnung kann man sich in dem fall nur, wenn man nicht gegen die o.a. Rechte verstößt.
Sollte dennoch eine Abmahnung kommen, gehen Sie gleich zu einem Rechtsanwalt oder lassen Sie sich rechtlich beraten. In vielen Fällen kann der Grundbetrag der Abmahnung um ein vieles gedrückt werde.

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