Es war einmal – die Eigenheimzulage für Immobilien
Die Eigenheimzulage war einst eine der größten staatlichen Subventionen, die insbesondere dafür sorgte, dass es der deutschen Bauwirtschaft über Jahre hinweg gut ging. Darüber hinaus ermöglichte die Eigenheimzulage vielen Familien den Weg in eigene Wohnungen, bzw. Immobilien. – Und dies war auch die Absicht der Regierung ab 1949, nämlich Wohneigentum zu fördern. 1982 wurde eine weitere Vergünstigung geschaffen, und zwar das so genannte Baukindergeld. Das Eigenheimzulagegesetz kam im Jahr 1996.
Eine Wende im Bezug auf die Eigenheimzulage gab es, als ein Gesetzesentwurf vorgelegt wurde, welcher die Abschaffung der Eigenheimzulage vorsah. Dieser wurde jedoch abgelehnt, wobei man sich auf eine Änderung der Eigenheimzulage einigte, die mit Wirkung zum 01. Januar 2004 in Kraft trat. Die vor diesem Stichtag genehmigten Eigenheimzulagen jedoch blieben unverändert. Der maximale Fördergrundbetrag verringert sich dabei von 2.556 € (für Neubauten), bzw. 1.278 € (für Altbauten), bzw. auf 1.250 € im Jahr, und zwar unabhängig davon, ob für Neu- oder Altbauten. Nach diesen Neuerungen wurden Ausbauten und Erweiterungen in Wohnungen und anderen Immobilien nicht mehr gefördert.
Im November 2004 wurde abermals ein Gesetzesentwurf eingebracht, und zwar diesmal zur völligen Abschaffung der Eigenheimzulage – zugunsten von Bildungs- und Forschungsausgaben. Abermals musste der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Schließlich wurde beschlossen, die Eigenheimzulage zum 01. Januar 2006 abzuschaffen. Es ist dabei jedoch so, dass Bauherren von Immobilien, die vor dem 01. Januar 2006 mit der Herstellung ihrer Immobilie begonnen haben, bzw. einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, können dabei noch die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen, und zwar über den gesamten Förderzeitraum. Das heißt die Eigenheimzulage bleibt diesen bis einschließlich 2013 erhalten.
Auf die Bauwirtschaft hat dies seither auch Auswirkungen gefunden. Es ist nämlich nun so, dass Bauwillige ihre Immobilien und Kaufwillige ihre Immobilien und Wohnungen ohne staatliche Subventionen finanzieren müssen. Für viele bedeutete die Höhe der jährlichen Eigenheimzulage plus des Baukindergelds nämlich unter Umständen, dass sie nur für 10, anstatt für 12 Monate im Jahr umgerechnet monatliche Raten aufbringen müssen.
Susan Müller - ralf-richter1/a/gmx.de