Seit 1. November 2008 kann man sie nutzen, die Mini-GmbH, das Gegenmodell zur britischen Limited. Bei dieser Handelsform handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, die auch den Vermerk „UG” im Betriebsnamen eintragen muss. Die Mini-GmbH kann auch ohne Stammkapital aufgebaut werden. Für den Aufbau einer solchen Unternehmergesellschaft sind etliche schriftliche Grundlagen nötig. Diese werden häufig als Mini-GmbH Gründungsset aufgeführt. In diesen Startersets findet jeder Firmengründer alles Notwendige zur Gründung einer Firma: Gesellschaftsvertrag, Bestellung des/der Gesellschafter und die Vorgehensweise zur Eintragung in das Handelsregister. Im
Mini GmbH Starterpaket der Bundesregierung finden sie auch alle erforderlichen schriftliche Grundlagen zum Aufbau der Mini-GmbH. Wer sich für die Selbständigkeit entschieden hat, der sollte sich auch auf jeden Fall im
Mini GmbH Forum erkundigen. Die neuen Regeln dieser Gesellschaftsform sollte die selbstständige Arbeit in Deutschland für alle einfacher machen. Im Vorfeld steht allerdings die Feststellung der Probleme aber auch die Vorteile der Mini-GmbH. Als klares Plus ist die Gegebenheit zu sehen, dass das Gründen einer Mini-GmbH, im Gegensatz zur herkömmlichen Handelsform, beachtlich einfacher gemacht wurde. Die Mini-GmbH müsste eigentlich das Auswandern der Gründungswilligen in andere Regionen der Welt etwas einschränken. Sogar mit dem neuen Regelwerk kann jeder Firmengründer finanzielle Unterstützungen oder einen Gründungszuschuss bekommen, weil es auch eine eine vergleichbare Form zur gewöhnlichen GmbH ist. Das nachgewiesene Grundkapital beläuft sich auf 1€, im Gegensatz zu der klassischen Handelsform, wo 25-tausend Euro vorhanden seien müssen. Sacheinlagen sind allerdings bei der Mini-GmbH nicht denkbar. Eine Vorgabe besteht aber, denn 25 Prozent des Jahresgewinns müssen als Basis beiseite gelegt werden, so lange bis die die Stammeinlage von 25-tausend Euro erreicht ist. Erst hinterher ist eine Umwandlung in eine normale GmbH denkbar, wozu jedoch keine Pflicht existiert. Das Erfordernis zur Rücklagenerstellung könnte bereits etliche Unternehmensgründungen ins Stocken bringen. Der aufzubringende Betrag zum Aufbau eines Unternehmens sind mutmaßlich laut den Broschüren nur 150 Euro, aber die wahrhaftigen Gelder dürften merklich darüber liegen, denn ohne Beratung ist kein Aufbau einer Firma empfehlenswert. Kritisch zu betrachten ist auch die Frage der Akzeptanz der Mini-GmbH, weil die Haftung der Gesellschaft bloß auf das Firmenvermögen reduziert ist. Dieser Tatsache ist aber, durch eine zügige Aufstockung des Stammkapitals und eine zeitige verändernde Eintragung in eine klassische Handelsform, entgegenzutreten. Die neuen Regeln für ein selbstständiges Unternehmen sollte daher speziell als Möglichkeit betrachtet werden, welche Gründer eines Unternehmens mit wenig finanziellen Mitteln ausnutzen sollten.
Der Beitrag wurde am Dienstag, den 3. Februar 2009
um 16:52 Uhr veröffentlicht und wurde unter
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