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Geschäftsidee

Eine Geschäftsidee ist ein Einfall, der zu einer Existenzgründung führen kann. Dabei ist weniger die Einzigartigkeit gefragt, sondern das Erkennen von Bedarf, der nicht oder nicht ausreichend bedient wird. In diesem Bereich kann man seine Geschäftsidee ansiedeln. Ein
Beispiel einer aussichtsreichen Selbstständigkeit wäre ein Friseursalon in einem Dorf, in dem
noch keiner vorhanden ist. Diese Geschäftsidee kann man noch ausweiten mit einem
Heimservice und weiteren Angeboten. Zugegeben, diese Geschäftsidee ist nichts Neues,
aber der regionale Bedarf besteht und somit würde diese Dienstleistung auch angenommen
werden.

Eine Existenzgründung mit einer neuartigen Geschäftsidee muss besonders gut geplant
werden. Analysen sind unabdingbar, um abschätzen zu können, ob die Geschäftsidee
langfristig tragfähig sein wird. Daraufhin optimiert man die Geschäftsidee und alle
Ergebnisse und Umsetzungspläne werden in einem Businessplan verzeichnet. Neben einer
kurzen Zusammenfassung der Geschäftsidee enthält ein Businessplan unter anderem
diverse Kalkulationen, wie beispielsweise Finanzierungspläne. Arbeitslose, die eine
Selbstständigkeit anstreben, benötigen den Businessplan auch für die Beantragung von
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Die Arbeitsagentur unterstützt eine
zukunftsträchtige Geschäftsidee finanziell in den ersten Gründungsmonaten bei ALG1-
Empfängern mit dem Gründungszuschuss, bei ALG2-Empfänger mit dem Einstiegsgeld.
Doch auch Gründer, die Fremdkapital für ihre Unternehmensgründung erhalten wollen,
müssen ihre Geschäftsidee mit einem ausdrucksstarken Businessplan überzeugend
präsentieren.

Festgelegt wird im Businessplan auch die Unternehmensform, die zur Geschäftsidee passt.
Bereits seit letztem Jahr ist die Mini GmbH im Gespräch, die eine Geschäftsidee, die
haftungsbeschränkt gegründet werden soll, vereinfachen würde. Sie wird auch
Unternehmergesellschaft genannt und sie soll als Alternative zur GmbH vom Gesetzgeber
demnächst eingeführt werden. Deutsche Unternehmer mit einer entsprechenden
Geschäftsidee sollen mit der Mini GmbH die Möglichkeit erhalten, statt ausländische,
haftungsbeschränkte Rechtsformen zu wählen, hierzulande eine dann wohl offiziell heißende
„Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ zu gründen.

Wer ernsthaft eine Geschäftsidee in die Tat umsetzen möchte, wird sich früher oder später
mit dem Thema Buchführung und Geschäftskonto befassen müssen. Eine groß angelegte
Geschäftsidee erfordert ein Geschäftskonto, doch es ist auch bei jeder anderen
Selbstständigkeit nicht nur hinsichtlich der Buchführung zweckmäßig. Viel Erfolg mit Ihrer
Geschäftsidee.

Paul Meier - artikel/aunternehmenswelt.de

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