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Die Buchführung

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Buchführung und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer. Bei einer Selbstständigkeit kann man auf die Buchführung nicht verzichten, auch weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen einer Existenzgründung überlegen viele, wie sie am besten ihre Buchführung gestalten werden. Manche entscheiden sich aus Kostengründen, die Buchführung mit Hilfe einer Software selbst zu übernehmen. Diese Form der Buchführung ist aber wegen des Zeitaufwands und fehlendem Wissen oft schwierig. Eine andere Möglichkeit wäre, die Buchführung an ein Buchführungsbüro abzugeben. Ein Buchführungsbüro darf aber nur die Buchführung übernehmen. Entscheidet man sich für einen Steuerberater, übernimmt dieser die Buchführung, darf aber zusätzlich beraten, die Umsatzsteuervoranmeldung absenden, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen und weitere, steuerrechtliche Dinge verrichten. Ein Steuerberater berät auch zur Geschäftsidee und zur Existenzgründung. Auch in Bezug auf den Businessplan kann man einen Steuerberater ansprechen, der auch eine fachkundige Stellungnahme zur Geschäftsidee verfassen kann.

Die Buchführung ermöglicht einen ständigen Überblick über die finanzielle Lage der Selbstständigkeit. Ein Businessplan konzeptioniert die Vorbereitung und Umsetzung der Existenzgründung und ist zusätzlich eine Orientierungshilfe für Gründer. Bereits bei der Erstellung des Businessplans sollte man überlegen, wie man die Buchführung abwickeln möchte. Ebenfalls muss man sich auf eine Unternehmensform festlegen. Die Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) ist eine kommende Unternehmensform, die die Gründung einer haftungsbeschränkten Selbstständigkeit vereinfachen soll. Um die Buchführung vereinfacht gestalten zu können, ist es vorteilhaft ein Geschäftskonto zu eröffnen, weil private und geschäftliche Ein- und Ausgaben getrennt bleiben. Bezieher von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld sollten diese staatlichen Fördermittel nicht über das Geschäftskonto laufen lassen, weil es private Einnahmen sind. Beantragt werden kann der Gründungszuschuss von ALG1-Empfängern, das Einstiegsgeld von ALG2-Empfängern. Es gibt verschiedene Formen der Buchführung. In der Privatwirtschaft ist die doppelte Buchführung üblich, Kaufleute sind dazu sogar gesetzlich verpflichtet. Ebenso gibt es unter anderem die Finanz-Buchführung und die Betriebs-Buchführung, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Es ist im Vorfeld einer Existenzgründung notwendig, sich zur korrekten Buchführung, zur Unternehmergesellschaft und anderen Rechtsformen, sowie zu allen wichtigen Themen einer Existenzgründung zu informieren. Viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Buchführung.

Paul Meier - artikel/a/unternehmenswelt.de

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